Datenschutz im Fitnessstudio
Was bedeutet die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung für Ihre Fitness- und Gesundheitseinrichtung?
Fachartikel von Achim Barth zum Thema Dateschutz in der Fachzeitschrift body LIFE 1/2018
Den 25. Mai 2018 sollten Sie sich merken. An diesem Tag wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland in Kraft treten. Es gilt der Grundsatz: Wer personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, muss die DS-GVO einhalten. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird bestraft, was zu einem echten Risiko für ein Fitnessstudio werden kann.
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